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Studentische Beauftragte für die Diversitätsförderung

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Studentische Beauftragte für die Diversitätsförderung

Zu meinen Aufgaben als studentische Beauftragte gehört die Förderung und Unterstützung der Diversität der Studierenden der Charité. Dazu gehören Respekt und Akzeptanz unterschiedlicher Herkunftsgeschichten und Lebensperspektiven.

Dazu gehört auch, dass Ihr euch jederzeit an mich wenden könnt, wenn euch Diskriminierung widerfährt. Ich kann euch weiterhelfen und dabei unterstützen, die richtige Beratung zu erhalten. Besonders wichtig ist mir, euch eine Ansprechperson auf Augenhöhe zu sein, der ihr vertrauen könnt.

Zur besseren Unterstützung haben wir einen Beratungs- und Beschwerdeablauf (PDF-Datei) entwickelt, der Betroffene, Zeug*innen und Beratungspersonen bei Fällen von Diskriminierung und Belästigung unterstützt.  

Charité mit Kind

Was mache ich bei Bekanntwerden meiner Schwangerschaft?

Studentinnen aller Studiengänge der Charité können bei Bekanntwerden der Schwangerschaft diese im Referat für Studienangelegenheiten (Büro für Kurseinschreibung, Charité Campus Mitte, Hannoversche Straße 19, 10115 Berlin) bei folgenden Mitarbeiterinnen melden:

  • Frau Ines Müller, R. 3.070, Sprechzeiten: Di, Do, Fr 9.30 - 12.30 Uhr u. Di 13.30 - 16 Uhr 
  • Frau Sabine Selle, R. 3.070, Sprechzeiten: Di, Do, Fr 9.30 - 12.30 Uhr u. Di 13.30 - 16 Uhr 
  • Frau Anastasia Kromm, R. 3.070, Sprechzeiten: Di, Do, Fr 9.30 - 12.30 Uhr u. Di 13.30 - 16 Uhr 

Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen für schwangere und stillende Studentinnen können nur angewendet werden, wenn die Schwangerschaft oder Stillzeit der Charité bekannt sind. Es besteht ein Rechtsanspruch auf ein Beratungsgespräch zur Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes und der Tätigkeiten, bei dem die notwendigen Schutzmaßnahmen besprochen und dokumentiert werden. Das Arbeitsmedizinische Zentrum (AMZ) steht für die Beratung der Studentinnen zur Verfügung: 030 450 570 700, amz-anmeldung(at)charite.de. 

Detaillierte Informationen zur Anwendung des Mutterschutzgesetzes für Studentinnen der Charité findest du hier: 

  • Informationen des AMZ zum Mutterschutz an der Charité
  • Leitfaden für schwangere und stillende Studentinnen der Charité 

Wenn du Fragen zum neuen Mutterschutzgesetz oder rund um das Thema Studium und Familie hast, nimm gerne Kontakt mit dem Familienbüro (familienbuero(at)charite.de) auf.

An wen wende ich mich bei Fragen bezüglich möglicher Gesundheitsgefährdungen in Lehrveranstaltungen?

Eine Beratung durch den Betriebsarzt/ die Betriebsärztin ist nach Terminvereinbarung im AMZ (Tel. 450 570 700 / email: amzanmeldung@charite.de) jederzeit möglich.
Fragen zu fehlenden Impfungen / zum Immunstatus können auf Wunsch individuell besprochen werden. Zu Fragen bezüglich möglicher Gesundheitsgefährdungen in Lehrveranstaltungen kann der Betriebsarzt / die Betriebsärztin nach Vorlage der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung des Praktikumsbereiches beraten.

Wo finde ich für jede Lehrveranstaltung eine/n Ansprechpartner/in?

In der LV- und Lernziel-Plattform findest du für jede LV eine/n Ansprechpartner/in. Falls dir unklar ist, ob eine Gefährdung bestehen könnte, frag nach!

Kontakt

Studierende können mich jederzeit erreichen unter diversity-stud(at)charite.de oder über das Kontaktformular

Fatma Özdağlar

studentische Beauftragte für die Diversitätsförderung

Fatma Özdağlar