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Beantragung einer Entschädigungszahlung wegen Kinderbetreuung
Werden Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen von der zuständigen Behörde zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten vorübergehend geschlossen oder deren Betreten untersagt, können erwerbstätige Sorgeberechtigte eine Entschädigung erhalten. Die Rahmenbedingungen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.