Vorstandsmeldung
Die Charité steht für Chancengleichheit ebenso wie für die Anerkennung unterschiedlicher Geschlechtsidentitäten und gelebte Diversität/Vielfalt.
Daran anknüpfend hat der Vorstand der Charité auf Empfehlung der Gleichstellungsbeauftragten beschlossen, die Richtlinien der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen zur gendergerechten Sprache zu übernehmen. Denn wir alle nutzen die Sprache natürlich als ein Mittel der Kommunikation, sie dient der Verständigung und dem Austausch miteinander. Doch sie spiegelt auch Stereotype und gesellschaftliche Erwartungen wider, Werte und Normen werden mit ihr reproduziert. Sie ist ein Spiegel der Bildung und Gesellschaft, nicht zuletzt für die gelebte Gleichberechtigung von Männern und Frauen.
Daher sollen die folgenden geschlechtersensiblen Formulierungen im dienstlichen Schriftverkehr und in relevanten Dokumenten der Charité ab sofort verwendet werden. Dazu zählen insbesondere:
- Verfahrensanweisungen und Richtlinien
- Ausschreibungen, Formulare und Zeugnisse
- Offizielle Schreiben, Rundschreiben und Rundmails
- Charité-öffentliche Dokumente, Printprodukte und Webseiten
- Wissenschaftliche Arbeiten und Publikationen
Umformulierungen bevorzugt
Vorzugsweise sollen geeignete Umformulierungen (Personen, Mitglieder bzw. alle statt jeder) oder neutrale bzw. geschlechtsindifferente Begriffe (Studierende, Beschäftigte) sowie Paarformulierungen (Kolleginnen und Kollegen oder Professorinnen und Professoren) Verwendung finden.
Genderzeichen nur alternativ nutzen
Darüber hinaus kann alternativ die verkürzte Form mit dem sogenannten Gender-Sternchen (Mitarbeiter*innen) ODER mit einem Gender-Doppelpunkt (Mitarbeiter:innen) verwendet werden, da diese weitere Geschlechtsidentitäten einschließt. Der Gender-Doppelpunkt ist die neueste Form der gendersensiblen Schreibweise. Entscheiden Sie sich für eine der beiden Alternativen und mischen Sie diese nicht in einem Fließtext. Grundsätzlich gilt aber insbesondere für Texte im Internet, dass möglichst keine Genderzeichen verwendet werden sollen, um eine Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Wir möchten Sie ausdrücklich dazu ermuntern, sich ein geschlechtergerechtes Formulieren anzueignen und dieses aktiv anzuwenden. Der anliegende Leitfaden der Senatsverwaltung gibt dafür zahlreiche Beispiele und Varianten.
Der Vorstand der Charité
Die Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Anmerkungen
- Das Gender-Sternchen (Mitarbeiter*innen) ODER der Doppelpunkt (Mitarbeiter:innen) sind gegenüber Formen mit Schrägstrich (Mitarbeiter/-innen), dem Binnen-I (MitarbeiterInnen) oder dem Unterstrich/Gendergap (Mitarbeiter_innen) unbedingt zu bevorzugen.
- Für das WEB gilt: sowohl das Gender-Sternchen als auch der Gender-Doppelpunkt können die Barrierefreiheit der Website beeinträchtigen, da es für Sprachausgaben nicht optimal ist (z. B. Mitarbeiter Stern innen). Es klingt, als ob es sich um drei Worte und nicht um ein Wort handelt. Auch für Menschen mit Sehbehinderung ist der Gender-Doppelpunkt nicht so gut, wie zunächst angenommen. Vorleseprogramme lesen den Doppelpunkt zwar nicht vor, machen aber eine Pause. Jedoch kritisieren die, die darauf angewiesen sind, dass die Pause zu lang sei: Es klingt nicht so flüssig, wie wenn ein Mensch ein Wort mit einem Genderzeichen spricht. Für Blinde, die mit Brailleschrift lesen, sind alle Genderzeichen schwierig. Und wer eine starke Sehbehinderung hat, sieht den Doppelpunkt mitten im Wort nur schlecht. Aus allen diesen Gründen empfiehlt der Blinden- und Sehbehindertenverband möglichst wenig Genderzeichen zu verwenden. Daher auf Websites keine Gender-Doppelpunkte oder Gender-Sternchen anwenden. Nutzen Sie hier neutrale Formulierungen (Beschäftigte, Studierende o.ä.) oder Paarformulierungen (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).
- Als nicht geschlechtersensible Formulierungen gelten Formen in Klammern, Gleichstellungshinweise in Fußnoten, das generische Femininum sowie die abwechselnde Verwendung generisch maskuliner und femininer Formen.
23. Juni 2021
Links
- Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung: Geschlechtergerechte Sprache
- Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung:Leitfaden für eine geschlechtergerechte Sprache in der Verwaltung, Dezember 2012
- Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V., April 2019
- Geschlechtergerechte Sprache: Rechtschreibrat will Gendersprache weiter beobachten, ZEIT online, 16. November 2018
Kontakt
Das Team der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
Zurück zur Übersicht